Verbraucherzentrale stellt Musterbrief für Betroffene bereit
Am 9. Mai 2017 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer Bausparkasse Kontogebühren für Bauspardarlehen für unzulässig erklärt. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg können Bausparer zu Unrecht gezahlte Gebühren nun zurückfordern.
„Das BGH-Urteil vom 9. Mai 2017 ist ein positives Signal für Verbraucher“, kommentiert Finanz- und Versicherungsexperte Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Bausparer, die in ihren Unterlagen eine Kontogebühr für Bauspardarlehen finden, können diese mindestens für die letzten drei Jahre zurückfordern. Dabei hilft der Musterbrief der VZB, der online unter: www.vzb.de/media247964A.doc verfügbar ist.
Bereits 2011 hatte der BGH solche Kontoführungsgebühren bei Bankdarlehen als unzulässig erklärt, weil die Verwaltung eines Darlehenskontos allein im Interesse des Instituts erfolge und damit keine Leistung für den Darlehensnehmer darstelle.
Weitere Informationen, insbesondere zu der aktuellen Kündigungswelle der Bausparkassen unter: www.vzb.de/bausparkassen-kuendigungswelle
Quelle: Presse Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.