Bauspar Schneeballsystem

5. Februar 2018

Ich bin Opfer eines “Bauspar-Schneeballsystems”. Möglicherweise ist Ihnen dieser Begriff noch nicht untergekommen. Ich bin jedoch in dem Albtraum “Bauspar-Schneeballsytem” erwacht, als ich allen Buchungen der Bausparkasse auf den Jahreskontoauszügen auf den Grund gegangen war – nachdem ich zunächst viele Jahre der Bausparkasse “blind vertraut hatte”.

Ich will Ihnen deshalb die Botschaft übermitteln: Prüfen Sie die Kontoauszüge Ihrer Bausparkasse genau und stellen Sie fest, WAS dort im Soll und im Haben zu Ihren Lasten und Gunsten tatsächlich gebucht worden ist.

Als ich das gemacht hatte, kam dabei heraus, dass die Bausparkasse sich über viele Jahre unentwegt auf zu meinen Lasten in Höhe von insgesamt annähernd Euro 140.000 bereichert hatte:

Die Bausparkasse hatte sich über viele Jahre – unter der Wahrung des Scheins des Anständigen – an meinen Einzahlungen  unentwegt bereichert statt diese Einzahlungen der gesetzlich und vertraglich vorgesehenen Verwendung zuzuführen. Die Verträge wurden nicht erfüllt und die Geschäftsgrundlage fiel weg. Die Zuteilung der Bausparsummen und Bauspardarlehen erfolgten weder zu den gesetzlich und vertraglich vereinbarten Zeitpunkten noch überhaupt.

Stattdessen wurde im Vertragszeitraum ein Zinsaufwand in Höhe von insgesamt annähernd Euro 49.000 in vertrags- und gesetzwidriger Weise und Höhe belastet und gebucht. Dazu hatte das “Bauspar-Schneeballsystem” eine “Zwischenfinanzierung” die ja bis zur Zuteilung der Bausparsummen und Bauspardarlehen vereinbart wird, kurzerhand unendlich verlängert. Buchhalterisch wurden dafür die Voraussetzungen geschaffen indem der Bausparer einerseits auf seinem SparRaten-Konto stets mit mehr als Euro 4.000 “im Zahlungsrückstand” geführt wurde und auf seinem Konto für Annuitätenzahlungen um mehr als Euro 17.000 “im Zahlungsrückstand” geführt wurde und andererseits ZinsRaten in Höhe von rd. Euro 49.000 belastet und gebucht wurden, obwohl vertraglich und gesetzlich bis zur Zuteilung insgesamt lediglich ZinsRaten in Höhe von rd. Euro 23.000 belastet und gebucht werden durften.

Obwohl der Bausparer also Zahlungen leistete die in Höhe Zehntausende Euro die gesetzlich und vertraglich vereinbarten Zahlungen überschritten, führte das “Bauspar-Schneeballsystem” den Bausparer mit einem angeblichen Zahlungsrückstand!

Das “Bauspar-Schneeballsystem” wahrte jedoch stets den sogenannten “Schein des Anständigen”: Auf den ersten Blick sehen selbst deren Kontoauszüge scheinbar ordnungsgemäss aus. Erst wenn man die Haben- und die Sollbuchungen genau untersucht, kommt man dahinter, WAS dort getrieben wird.

Prüfen Sie die Buchungen Ihrer Bausparkasse auf den Auszügen. Wenn Sie es nicht können, lassen Sie die Buchungen prüfen. Hinter den Buchungen könnten sich wahre Verbrechen verbergen.

Das “Bauspar-Schneeballsystem” gönnte sich nicht nur willkürliche, um zehntausende Euro ueberhöhte Belastungen des Bausparers für angeblichen “Zinsaufwand”. Nein, sie verlangte auch horrende, gesetz- und vertragswidrige “Rückzahlungen” und “Ablösungen” für gar nicht gewährte Bauspardarlehen.
Ein Bauspardarlehen wurde dabei gar nicht gebucht und ein anderes nur zum Schein gebucht. Im einen Fall wurde das Bausparguthaben “enteignet” und im anderen wurde für das nicht zugeteilte und nicht ausgezahlte “Bauspardarlehen” die “Sofortige Rückzahlung – quasi in einem Betrag” verlangt.
Insgesamt reden wir auch hier über weitere Zehntausende an Einzahlungen für die eine Gegenleistung – wie beim Schneeballsystem üblich – nicht erbracht wurde.

Jegliche Vertrags- und Kontoführung diente nur einem Ziel:
Die Bereicherung des “Bauspar-Schneeballsystems” zu Lasten des Bausparers. Salden und Kontostände wurden dabei m.E. nach Belieben manipuliert, um der Bausparer – trotz hoher Überzahlung bei den vereinbarten Zahlungen – auf den Konten buchhalterisch in den “Zahlungsrückstand” zu versetzen..

Wenn ich die Kontoauszüge, die ich vollständig im Uebrigen erst im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens erhielt, laufend hätte kontrollieren können respektive kontrolliert hätte, dann hätte ich wesentlich früher – und nicht erst nach rund 15 Jahren reagieren können.

Deswegen: Prüfen Sie die Soll- u. Haben-Buchungen Ihrer Bausparkasse auf Ihren Jahreskontoauszügen! Im schlimmsten Fall könnten Sie böse Überraschungen erleben…

Besuchen Sie auch meine Webseite, wenn Sie mehr Informationen möchten:

Quelle: https://www.bausparer-alarm.de

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