Az.: L 15 AS 257/16.B.ER – Kommentierung LSG Niedersachsen

8. Mai 2017

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Dezember 2016 (Az.: L 15 AS 257/16.B.ER): Die Erteilung einer Zusicherung für die Anmietung einer neuen Wohnung gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II kann nur bei einer Angemessenheit der Kosten dieser Unterkunft entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Betracht kommen. Einzig bei diesen Gegebenheiten können Antragsteller/innen einen materiell-rechtlichen Leistungsanspruch auf die Übernahme der von ihnen geltend gemachten Unterkunftskosten erheben.

Quelle: Dr. Manfred Hammel – Kommentar zum Beschluss

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