Ausbildungsplatzsuche zählt bei der Rente

11. Juli 2017

Ausbildungsplatzsuche zählt bei der Rente. Wer nach der Schule noch keine Lehrstelle hat, sollte sich ausbildungssuchend melden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.

Damit Schulabgängern, die einen Ausbildungsplatz suchen, später keine Rentennachteile entstehen, sollten sie sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Denn auch ohne Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können zu Rentensteigerungen führen und Rentenansprüche begründen.

Voraussetzung ist, dass sich Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden und die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat umfasst.

Wer Fragen hat, kann sich an das kostenlose Servicetelefon unter der Nummer “0800 1000 480 12” oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Hessen wenden.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Hessen

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