Nicht jeder wird begeistert sein:
“Die audiovisuelle Medienlandschaft verändert sich rasant durch die zunehmende Konvergenz von Fernsehen und Diensten, die über das Internet verbreitet werden. Immer mehr Verbraucher greifen über intelligente/vernetzte Fernsehgeräte und tragbare Geräte auf Abrufinhalte zu. Insbesondere junge Verbraucher schauen Videos, darunter auch von Nutzern selbst erstellte Inhalte, über das Internet. Das traditionelle Fernsehen hat in der EU bezüglich der Zuschauerzahlen, Werbeeinnahmen und Investitionen in die Inhalte (rund 30 % der Einnahmen) weiterhin eine starke Position inne.
Es entstehen jedoch neue Geschäftsmodelle. Fernsehveranstalter weiten ihre Tätigkeiten im Internet aus, und neue Marktteilnehmer, die audiovisuelle Inhalte über das Internet anbieten (z. B. Anbieter von Video auf Abruf und Videoplattformen), werden zunehmend stärker und stehen im Wettbewerb um das gleiche Publikum. Allerdings gelten für Fernsehen, Videoabruf und von Nutzern erstellte Inhalte unterschiedliche Vorschriften, und auch die Verbraucherschutzniveaus variieren.
In der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa wird eine Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) gefordert, um diesen Veränderungen des Marktumfelds und der Nutzungsweisen sowie dem technologischen Wandel Rechnung zu tragen. Die Kommission muss sich entsprechend auf den Anwendungsbereich der AVMD-Richtlinie, auf die Art der für alle Marktteilnehmer geltenden Vorschriften (insbesondere jene zur Förderung europäischer Werke 4 ), die Vorschriften zum Jugendschutz wie auch die Werbevorschriften konzentrieren.”
Quelle und vollständiges Dokument: Europäische Union
Etwas einfacher erklärt wurde es hier: Klick – na, dann viel Spaß in der neuen Medienlandschaft.