Arbeitslosengeld II – Wer hat einen Anspruch und wie wird es berechnet?

20. März 2018

Grundsätzlich gilt laut Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) § 7, dass diejenigen Personen für das Arbeitslosengeld (ALG) II leistungsberechtigt sind, welche zwischen 15 und 65 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Außerdem müssen sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Unter Umständen können aber auch Kinder einen Hartz-IV-Anspruch besitzen, wenn sie mit einem Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben. Hier wird ebenso ein Regelsatz in Abhängigkeit vom Alter und der persönlichen Situation festgesetzt.

Hartz-IV-Regelsatz

Leistungsberechtigte erhalten grundsätzlich einen monatlichen Regelsatz. Dabei existieren für die verschiedenen Altersgruppen in unterschiedlichen Lebenssituationen entsprechende Beträge, die Jahr für Jahr etwas angehoben werden. Auch am 1. Januar 2018 fand eine Erhöhung der Regelsätze statt:

Bedarf für Regelsatz 2017 in Euro Regelsatz 2018 in Euro
Alleinstehende / Alleinerziehende 409 416
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft 368 374
Unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern 327 332
Kinder von 0 bis 5 Jahren 237 240
Kinder von 6 bis 13 Jahren 291 296
Kinder von 14 bis 18 Jahren 311 316

 

Berechnung von ALG II

Um die Summe zu berechnen, die ein Hartz-IV-Empfänger erhält, muss jedoch auch stets das Vermögen berücksichtigt werden, denn Einkünfte – etwa aus einem Minijob – werden gegebenenfalls mit dem Regelsatz verrechnet.

Zum Einkommen werden folgende Geldeinnahmen gezählt:

  • Gehalt aus (nicht-)selbstständiger Tätigkeit
  • Entgeltersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld)
  • Kindergeld
  • Leistungen für Auszubildende, Schüler oder Studenten (z. B. BAföG)
  • Unterhaltsleistungen
  • Zins- und Kapitalerträge
  • Einnahmen aus Verpachtung oder Vermietung
  • Einmalige Einnahmen (z. B. Erbschaften, Steuererstattungen)

Es gelten jedoch bestimmte Freibeträge, die nicht auf den Regelsatz angerechnet werden. So sind die ersten 100 Euro, die eine leistungsberechtigte Person verdient, stets anrechnungsfrei. Darüber hinaus werden 20 Prozent des Einkommens nicht verrechnet, wenn dieses zwischen 100 und 1.000 Euro liegt. Einnahmen zwischen 1.000 und 1.200 Euro sind zu 10 Prozent anrechnungsfrei. Besitzt ein Hartz-IV-Empfänger ein minderjähriges Kind oder lebt er mit einem minderjährigen Kind zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft, gelten die anrechnungsfreien 10 Prozent bei einem Rahmen von 1.000 bis 1.500 Euro.

Beispiel: Der Leistungsberechtigte verdient 1.200 Euro im Monat. Die ersten 100 Euro darf er in jedem Fall behalten. Vom Betrag zwischen 100 und 1.000 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei, das sind 180 Euro. Vom Betrag zwischen 1.000 und 1.200 Euro sind 10 Prozent, also 20 Euro anrechnungsfrei. Insgesamt kann der Hartz-IV-Empfänger von seinem Einkommen 300 Euro behalten, ohne dass sein entsprechender Regelsatz gesenkt wird. Die restlichen Einnahmen werden allerdings mit dem Regelsatz verrechnet. Welche Auswirkungen das auf die monatlichen finanziellen Möglichkeiten hat, kann am besten mit dem Arbeitslosengeld-II-Rechner ermittelt werden.

Übrigens: Einmalige Geldgeschenke zum Geburtstag oder zu Weihnachten beeinflussen den Regelsatz ebenfalls nicht.

Weitere Ansprüche

Neben dem bestehenden Regelsatz existieren noch Bedarfe für Unterkunft sowie Heizung. Am örtlichen Mietspiegel orientiert, legt das Jobcenter hierbei Höchstwerte fest, die es übernimmt. Alles, was darüber hinausgeht, muss der Hartz-IV-Empfänger selbst bezahlen. Unter Umständen – zum Beispiel für Schwangere oder Alleinerziehende – existiert auch ein Anspruch auf den sogenannten Mehrbedarf oder auf den Sonderbedarf, sodass sich die staatlichen Zuschüsse pro Monat nochmals erhöhen können. Um solche Leistungen wahrnehmen zu können, muss aber zunächst ein entsprechender Antrag gestellt und vom Jobcenter genehmigt werden.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. bietet Ratsuchenden auf dem Portal www.hartz4.de die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert über ihre Rechte, Pflichten und Ansprüche zu informieren. Zu den Inhalten gehören vorwiegend Themen rund um den Hartz-IV-Anspruch sowie über das Arbeitslosengeld I. Dabei werden Fragen wie „Wer hat Anspruch auf Hartz IV?“ oder „Wer zahlt die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?“ beantwortet. Arbeitsuchende erhalten darüber hinaus Tipps zur Jobsuche sowie dem Verfassen von Bewerbungen.

Quelle: https://www.hartz4.de/

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