Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen

25. September 2015

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 25. September 2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes beschlossen. Sie schlagen hierin einen Regelungsrahmen vor, um die seit Inkrafttreten der sogenannten Opt-Out-Richtlinie eröffnete Möglichkeit zur Anbaubeschränkung oder
-untersagung für gentechnisch veränderte Organismen in Deutschland nutzen zu können. Ziel ist es, ein zentrales und einheitliches Verfahren zu etablieren und bundesweit geltende Beschränkungen bzw. Verbote zu erreichen.

Der Gesetzentwurf wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Dabei soll sie ihre Auffassung zu dem Vorschlag darlegen.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 25.09.2015

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