Alleinerziehende bei Hartz IV nicht benachteiligen, sondern besser unterstützen

30. Mai 2016

Die Volkssolidarität kritisiert die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, „Hartz IV“-Leistungen von Alleinerziehenden zu kürzen, deutlich. Verbandspräsident Dr. Wolfram Friedersdorff wandte sich am Montag dagegen, dass mit dem Gesetzentwurf zu einer 9. Novellierung des SGB II die strukturelle Benachteiligung von Alleinerziehenden weiter verschärft wird.

Friedersdorff kritisierte, dass der Gesetzesentwurf vorsehe, Alleinerziehenden das Sozialgeld für jeden Tag zu kürzen, den das Kind beim anderen Elternteil verbringt. „Dies gilt auch, wenn dieser selbst nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. Konkret bedeutet dies eine Kürzung von acht bis zehn Euro pro Tag. Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass das Existenzminimum des Kindes nicht mehr gewährleistet ist.“

Der Verbandspräsident warnte davor, damit die strukturelle Benachteiligung von Alleinerziehenden in der Bundesrepublik weiter zu verschärfen. Etwa 40 Prozent von ihnen, ein Großteil davon Frauen, seien auf „Hartz IV“-Leistungen angewiesen. „Die knappe Bemessung der Leistungen führt viele Alleinerziehende schon jetzt an die Belastungsgrenze. Eine partnerschaftliche Teilung von Erziehung verringert nicht die laufenden Kosten. Miete und Strom müssen weiter bezahlt und viele Anschaffungen doppelt getätigt werden. Der Umgang mit dem anderen Elternteil wird nicht gewährt, um Kosten zu sparen, sondern zum Wohle des Kindes.“ Die Neuregelung vereinfache somit nichts, betonte Friedersdorff, wie dies vom Ministerium dargestellt wird. Es handele sich dagegen um „bürokratischen Irrsinn“. „Damit werden Konflikte zwischen den Eltern geschürt, die zulasten des Kindeswohls gehen werden.“

Die Volkssolidarität fordert laut ihres Verbandspräsidenten die Bundesregierung auf, die partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit zu unterstützen und nicht zu sanktionieren. „Alleinerziehende haben Anspruch auf den kompletten Regelsatz, während dem umgangsberechtigten Elternteil ein Mehrbedarf zugesprochen werden sollte.“

Quelle: Volkssolidarität

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