Düsseldorf/Berlin (DAV). Die Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) sieht vor, dass in Zahnarztpraxen nur die Praxisinhaber als Vertragszahnärzte die Ausbildung der Vorbereitungsassistenten betreuen. Analog dazu sind dies in Medizinischen Versorgungszentren die ärztlichen Leiter. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16. Mai 2017 (AZ: S 2 KA 76/17 ER).
In dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) sind neben dem ärztlichen Leiter sechs angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte tätig. Der Antrag des MVZ auf Genehmigung einer Vorbereitungsassistentin in Vollzeit wurde abgelehnt. In der Praxis arbeitete bereits ein Vorbereitungsassistent. Laut Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) sei pro Vertragszahnarzt die Beschäftigung nur eines Vorbereitungsassistenten möglich. Ein Vertragszahnarzt in einer Einzelpraxis könne seiner Ausbildungsverpflichtung nur gegenüber einem einzigen Vorbereitungsassistenten in Vollzeit gerecht werden. Es bestehe auch nicht die Möglichkeit, die Ausbildung eines weiteren Assistenten auf einen seiner angestellten Zahnärzte zu übertragen. Das Recht zur Beschäftigung von Vorbereitungsassistenten folge aus dem Status als Vertragszahnarzt. Dasselbe müsse für MVZ gelten.
Das Gericht sah das ähnlich. In der Vorbereitungszeit werde der Vorbereitungsassistent mit den besonderen Bedingungen der vertragszahnärztlichen Tätigkeit vertraut gemacht. Da der entsprechende Ansprechpartner im GKV-System der Vertragszahnarzt oder in einem MVZ der ärztliche Leiter sei, könnten auch nur sie sicherstellen, dass dieses Ausbildungsziel erreicht werde.
Da die Zahnärzte-ZV außerdem festlege, dass pro Vertragszahnarzt die Beschäftigung jeweils eines Vorbereitungsassistenten möglich sei, bedeute dass für das MVZ in diesem Fall, dass es nur einen Vorbereitungsassistenten beschäftigen könne.
Information: www.dav-medizinrecht.de
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein