Änderungen bei der Riester Rente 2018

14. Januar 2018

Das Jahr 2018 hält eine Reihe von Veränderungen beim Thema Altersvorsorge bereit. Bei Thema Riester-Rente gibt es vorteilhafte Änderungen, weshalb sich eine Prüfung des eigenen Riester-Vertrags lohnt, rät die Verbraucherzentrale Thüringen.

Das Jahr 2018 bringt einige lohnenswerte Verbesserungen bei der Riester-Rente. Die zukünftige Rente aus einem Riester-Vertrag wird nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet. Eine Zusatzrente von monatlich 100 Euro bliebt unberücksichtigt. Für Geringverdiener wird so das Sparen in einen Riester-Vertrag attraktiver.

Die Grundzulage, die jeder Riester-Sparer vom Staat erhält steigt von 154 Euro auf 175 Euro. Damit sinkt bei gleichbleibenden Einkommen der Mindesteigenbeitrag des Riester-Sparers. Wer seinen Vertrag zulagenoptimiert besparen möchte, sollte diese Änderung zum Anlass nehmen. seinen Riester-Vertrag zu überprüfen.

Fällt die zukünftige Rente aus einem Riester-Vertrag sehr klein aus, darf diese in einer Summe ausgezahlt werden. Diese Auszahlung wird ab sofort geringer als bisher besteuert.

Für Riester-Verträge, die als betriebliche Altersvorsorge bespart werden, wurden bisher auf die zukünftige Rente Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Diese Beiträge fallen ab 2018 weg.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen

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