Berlin: (hib/HLE) Die Kohlendioxid-Werte von neuen Personenkraftwagen sollen ab dem 1. September 2018 nach einem anderen Verfahren ermittelt werden. Dieser Stichtag soll auch für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer gelten, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (18/11234). Zur Anwendung komme in Zukunft eine weltweit harmonisierte Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (“Worldwide harmonized light duty test procedure” – WLTP). Ohne die Übernahme des neuen Verfahrens wäre eine sachgerechte, gleichmäßige Besteuerung nicht möglich.
Euro-6-Fahrzeuge weniger belastet
Für Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse soll die Kraftfahrzeugsteuer gesenkt werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrssteueränderungsgesetzes (18/11235) vor. Mit den höheren Steuerentlastungsbeträgen, deren Volumen mit 100 Millionen Euro angegeben wird, solle der ökologische Anreiz für Fahrzeuge dieser Emissionsklasse verstärkt werden. Die Kosten sollen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur voll kompensiert werden. Mit den Anpassung der Regelungen soll außerdem den Bedenken der EU-Kommission gegen die Einführung einer Infrastrukturabgabe, mit der von der steuerfinanzierten zur nutzerfinanzierten Infrastruktur übergegangen werden soll, Rechnung getragen werden. Mit den Anpassungen könne das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren beendet werden.
Quelle: Deutscher Bundestag