Berlin:(hib/CHE)-Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/12041) zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes vorgelegt. Damit sollen die Vermögensschonbeträge in der Kriegsopferfürsorge angehoben werden. Die Anhebung sei dabei so bemessen, dass diese Beträge gegenüber jenen in der Sozialhilfe weiterhin großzügiger bemessen sind, um der besonderen Lebenslage der Betroffenen und dem Charakter des Sozialen Entschädigungsrechts angemessen Rechnung zu tragen, schreibt die Regierung.
Quelle: Deutscher Bundestag