Abfragen zu Fingerabdrücken

18. April 2019

Über Abfragen an das Fingerabdruckidentifizierungssystem beim Schengener Informationssystem informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4756) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4358).

Darin schrieb die Fraktion, dass das SIS II jetzt über ein System zur Identifizierung von Personen mithilfe von Fingerabdrücken verfüge. Das – Automatic Fingerprint Identification Systems (AFIS ) – sei nach zweijähriger Probezeit freigeschaltet worden. Wissen wollte die Fraktion unter anderem, , welches System die Bundesregierung „für Abfragen des zentralen SIS II-AFIS“ nutzt und welche Bundes- und Landesbehörden darüber zur Abfrage von Fingerabdrücken berechtigt und technisch in der Lage sind.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, erfolgen Abfragen an das SIS II-AFIS “ ausschließlich durch die zugriffsberechtigten Behörden über den Polizeilichen Informationsverbund INPOL“. Hierzu seien alle Polizeien des Bundes und der Länder berechtigt.

Quelle: Deutscher Bundestag – HIB

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