Grünes Licht für Digitalisierung der Energiewende
Der Bundesrat hat den Bundestagsbeschluss zur Digitalisierung der Energiewende am 8. Juli 2016 gebilligt. Das Gesetz beschleunigt den Umbau der Elektrizitätsversorgung durch Einsatz von intelligenten Mess- und Kommunikationstechnologien und modernen Datenverarbeitungssystemen.
Energie sparen durch intelligente Stromzähler
Ab 2020 besteht die Pflicht, flächendeckend so genannte Smart Meter einzubauen, die Verbrauchern Informationen über Stromflüsse, Energieverbrauch und tatsächliche Nutzungszeiten anzeigen. Dadurch sollen Energiesparpotenziale entstehen.
Der Bundestagsbeschluss regelt die technischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Smart Meter und legt jährliche Preisobergrenzen für den Einbau der neuen Geräte fest. Für Kunden mit einem Jahresstromverbrauch bis zu 2.000 Kilowattstunden beträgt sie 23 Euro brutto. In mehreren Stufen erhöht sich die Grenze auf maximal 100 Euro für Haushalte mit einem Verbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden. Die Grenze gilt allerdings nicht, wenn der Verbraucher selbst einen Messstellenbetreiber mit dem Einbau beauftragt.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bundesrat warnt vor Kosten
In einer zusätzlichen Entschließung weist der Bundesrat auf daten- und verbraucherschutzrechtliche Bedenken hin. Er warnt vor unverhältnismäßigen Kosten für Verbraucher, Erzeuger und Messstellen- bzw. Netzbetreiber. Er verlangt u.a. ein Mitspracherecht für die Verbraucher beim Einbau der Smart Meter und bei der Einbindung in Kommunikationsnetze.
Die Länder fordern, die bislang nur hypothetischen Annahmen zur Kosten-Nutzen-Analyse für private Haushalte nach Inkrafttreten des Gesetzes regelmäßig zu überprüfen. Der Einbau intelligenter Messsysteme führe nicht per se zu einer Energieeinsparung, heißt es in der Entschließung vom 8. Juli 2016.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 08.07.2016
Anmerkung Sozialticker … der die Überwachung der Toilettenanlage im Bundestag anregt, um zu schauen, was dort so alles geschnupft wird. Immerhin sollte ja eine “Gleichheit” angewendet werden und wenn man schon in den Haushalten anhand von Stromwerten die Lebensgewohnheiten ausspäht, dann sollten die “Überwachten” auch erfahren, wer was wann schnupft und wenn ja, wie viel von welcher Sorte. Oder ??? Übrigens – Strom gehört ins Jahr 2016 wie die Luft zum Atmen und sollte daher weltweit kostenfrei bereitgestellt werden … oder wer macht (darf) noch offenes Feuer in der Wohnstube bzw. sendet SMS per Rauchzeichen? Ohne Strom ist ein Leben kaum noch vorstellbar und nicht mehr vorgesehen, daher grenzt dieses Gesetz wieder an dem Vorwurf einer “Wegelagerei”.