Die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises wird leichter anwendbar und attraktiver. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (18/11279) hat der Bundestag am Donnerstag 18. Mai 2017, gegen das Votum der Opposition beschlossen. Grundlage war eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (18/12417).
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Beschleunigung von Verfahren
Damit wird jeder neue Personalausweis künftig mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben. Unternehmen und Behörden erhalten zudem leichter eine Berechtigung, um Online-Ausweisfunktionen anzubieten. In Fällen, in denen das persönliche Erscheinen bei Behörden oder Banken unumgänglich ist, kann der Personalausweis künftig auch eingesetzt werden, um das Verfahren zu beschleunigen.
Quelle: Deutscher Bundestag
Anmerkung Sozialticker … seufsstöhnschnief … seufsstöhnschnief … seufsstöhnschnief … 85, 86 und seufsstöhnschnief … 87 Sekunden – fertig.
Wenn das mal so schnell gehen würde, wenn es um die Menschenrechte im Lande ginge … oder gar um die verfassungswidrige Sanktionspolitik der Einheitsparteien.