Rund 7,5 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigte

17. Mai 2019

Minijobs sind mit derzeit rund 7,5 Millionen geringfügig entlohnten Beschäftigten am Arbeitsmarkt fest verankert. Gerechtfertigt wurde der Sonderstatus Minijob einst mit dem traditionellen Familienmodell in der alten Bundesrepublik, in dem Frauen höchstens einen kleinen Hinzuverdienst haben sollten. Inzwischen hat sich dieses Familienmodell jedoch grundlegend gewandelt.

So geriet im Zuge der Hartz-Reformen das Hinzuverdienstargument in den Hintergrund und arbeitsmarktpolitische Argumentationen wurden in den Vordergrund gerückt. Minijobs sollten von nun an als Niedriglohninstrument ein Sprungbrett in reguläre Beschäftigung sein.

Der DGB hat dies von Beginn an kritisiert. Zwischenzeitlich haben auch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt, dass Minijobs eher als Mauer denn als Sprungbrett wirken.

Quelle: DGB

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