Sozialabgaben in Gesamthöhe von circa 2,5 Millionen Euro sowie Steuern in Höhe von rund 500.000 Euro hinterzogen.
Das Landgericht Stuttgart verurteilte am Dienstag, dem 21. Februar 2017, fünf Angeklagte wegen Lohnsteuerhinterziehung und Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen zu teilweise mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die umfangreichen Ermittlungen wurden von einer 13-köpfigen Ermittlungsgruppe des Hauptzollamts Stuttgart und der Steuerfahndung Stuttgart unter Mitwirkung der Staatsanwaltschaft Stuttgart geführt.
Die Angeklagten waren verantwortliche Geschäftsführer von Bau- und Reinigungsfirmen mit Sitz in Pleidelsheim, Fellbach beziehungsweise Stuttgart und haben die Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung und zur Lohnsteuer gemeldet. In den Lohnabrechnungen wurde nur ein Teil der tatsächlich geleisteten Stunden ausgewiesen. Die restlichen Arbeitsstunden wurden schwarz bezahlt.
Zum Vertuschen der Schwarzlohnzahlungen haben die Angeklagten sogenannte Abdeckrechnungen – das sind Rechnungen, denen keine tatsächlich erbrachten Leistungen zugrunde liegen – von dem Hauptangeklagten gekauft und in ihrer Buchhaltung gewinnmindernd angesetzt.
Der Hauptangeklagte war als Hausmeister einer Baufirma angestellt. Den schwunghaften Handel mit den fingierten Rechnungen betrieb er nebenher. Für den Verkauf der Rechnungen erhielt er eine Provision in Höhe von bis zu 15 Prozent des Rechnungsbetrags.
Durch die illegale Beschäftigung haben die Firmen Sozialabgaben in Gesamthöhe von circa 2,5 Millionen Euro und Steuern in Höhe von rund 500.000 Euro hinterzogen.
Der Hauptangeklagte befindet sich seit Juni 2015 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Er wurde vom Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Geschäftsführer einer Baufirma, die die Rechnungen gekauft hatte, wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die weiteren Geschäftsführer wurden zu Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten beziehungsweise zwei Jahren verurteilt, weil die Schadensbeträge geringer waren und sie sich um Schadenswiedergutmachung bemüht haben.
Quelle: Presse ZOLL
Anmerkung Sozialticker – daran erkennt man auch das im Bundesarbeitsministerium perfektgelaubte System der Machbarkeit.