3000 – 5000 Euro Strafe – wer an Muschis Fell will

25. Juli 2017

Verfahren wegen versuchter Sachbeschädigung durch Auslegen von Gift eingestellt.

Die Berufungskammer des Landgerichts Frankenthal hat am heutigen Tage das Berufungsverfahren gegen einen Mann, der Rattengift, vermeintlich zur Tötung einer Katze, in Gönnheim ausgelegt haben soll und hierfür vom Amtsgericht Bad Dürkheim zu einer Geldstrafe von 5.000 EUR verurteilt worden war, gegen Zahlung eines Betrags von 3.000 EUR an ein Tierheim gemäß § 153a StPO eigestellt.

Das Töten eines Tiers ist rechtlich als Sachbeschädigung zu werten, weshalb der Mann wegen versuchter Sachbeschädigung angeklagt war.

Quelle: Landgericht Frankenthal

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