Berlin: (hib/MIK) Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zu einer Höhe von 27 Millionen Euro für Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigen behinderten Menschen hat der Bundesfinanzminister zugestimmt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/10195) hervor. Die Höhe der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen des Bundes ergebe sich aus der gestiegenen Anzahl der in Werkstätten und Integrationsprojekten tätigen behinderten Menschen, heißt es zur Begründung.
Nach einer weiteren Unterrichtung (18/10194) hat der Bundesfinanzminister ebenfalls einer überplanmäßigen Ausgabe bis zu einer Höhe von 14 Millionen Euro zur Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung zugestimmt. Diese überplanmäßige Ausgabe ergebe sich daraus, dass der Anstieg der Rentenanpassung im Beitrittsgebiet zum 1. Juli 2016 deutlich höher war als zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung erwartet.
Quelle: Deutscher Bundestag
Anmerkung Sozialticker … mehr kann er nicht geben, sind ja schließlich keine Banken und was die “Behinderten in den Werkstätten an Werten schaffen”, soll ja einerseits für deren eigene Unterbringung genügen und anderseits den geschäftsmäßigen Ablauf nicht stören. Dies ist quasi ein Doppel Doppel – Winwin – Geschäft.