Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Rückforderung von etwa 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfen III vom Fußball-Zweitligisten Fortuna Düsseldorf für rechtswidrig erklärt und das Land Nordrhein-Westfalen hiergegen Rechtsmittel eingelegt hatte, hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts den Beteiligten mit Beschluss vom 22.10.2025 einen rechtlichen Hinweis erteilt und eine unstreitige Verfahrensbeendigung angeregt.
Rechtlicher Hinweis zur Rückforderung von Überbrückungshilfe
2. November 2025 2. November 2025