Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die Klage einer Grundstückseigentümerin gegen die Stadt Trier auf Wiederherstellung des ursprünglichen, befestigten Zustands der Zuwegung zu ihrem Grundstück, abgewiesen.
Kein Anspruch auf Wiederherstellung einer zuvor befestigten Zuwegung zum Grundstück
8. August 2025 8. August 2025