Vor der 5. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück muss sich am Donnerstag, dem 07. November 2019, eine jetzt 27-jährige Reinigungskraft aus Osnabrück verantworten (Az. 5 Ns 104/19). Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 16. Mai 2019 wegen versuchter Erpressung zu einer Geldstrafe von insgesamt EUR 1.200,00 (120 Tagessätze zu je EUR 10,00).
225.285,00 Euro ausgezahlter Lohn – zuviel für eine Reinigungskraft
31. Oktober 2019 30. Oktober 2019