Köln/Berlin (DAV). Ist bei einem Patienten ein Knochenaufbau erforderlich, muss der Arzt nicht darüber aufklären, ob er tierisches oder künstliches Material verwendet. Es handelt sich dabei nicht um Behandlungsalternativen. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 10. September 2018 (AZ: 5 U 206/17).
Knochenersatzmaterial – Muss Arzt über Verwendung tierischen Materials aufklären?
26. Oktober 2019 26. Oktober 2019