München/Berlin (DAV). Krankenkassen können nicht die Leistungen der häuslichen Krankenpflege verweigern, nur weil ein Betroffener in einer Senioren- und Demenzwohngruppen wohnt. Die Kasse kann sich nicht auf den Standpunkt stellen, dass die Betreuer dies übernehmen können.
Krankenkasse muss häusliche Krankenpflege für Bewohner von Demenz-WGs zahlen
22. Oktober 2019 21. Oktober 2019