Treffen mehrere Hunde aufeinander, sind die Reaktionen der Tiere nicht immer vorhersehbar. Doch nicht in jedem Fall führt dies auch zu einer Haftung der Tierhalter. Dies hat nun die 8. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück in einem Urteil vom 23. September 2019 (Az. 8 O 1022/19) klargestellt.
Grenzen bei Haftung von Hundehaltern
17. Oktober 2019 15. Oktober 2019