Vermieter muss den nachträglichen Wegfall des Eigenbedarfs beweisen

15. Oktober 2019

Waiblingen/Berlin (DAV). Oftmals versucht der Vermieter, unliebsame Mieter loszuwerden. Es wird dann, um eine Kündigung überhaupt begründen zu können, ein angeblicher Eigenbedarf an der Wohnung vorgeschoben. Der Vermieter behauptet, er brauche die Wohnung für sich selbst oder einen nahen Angehörigen. Erst wenn der Mieter dann ausgezogen ist, stellt sich heraus, dass diese Gründe tatsächlich nicht bestehen.

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