Keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs

11. Oktober 2019

Der Kläger, langjähriger Leiter der städtischen Feuerwehr, ist nach Vollendung seines 60. Lebensjahres mit Ablauf des 30. September 2019 in den (für Feuerwehrbeamte regelmäßigen) Ruhestand getreten. Im März 2019 beantragte er bei der beklagten Landeshauptstadt Freizeitausgleich in der Zeit vom 23. April 2019 bis zum 30. September 2019 (= 111 Tage) für mehr als 1000 bereits geleistete Überstunden (= 127 Arbeitstage).

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Rauchverbot im Auto?

11. Oktober 2019

Die Länder möchten das Rauchen im Auto verbieten lassen, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Sie beschlossen am 11. Oktober 2019, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Bei Verstoß droht Bußgeld: bis zu 3000 Euro.

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