Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Empfängern von Grundsicherungsleistungen Wegstrecken von weniger als 10 km mit dem Fahrrad zumutbar sind. Zugrunde lag der Fall eines 28-jährigen Mannes.
Welche Fahrraddistanz ist für Hartz-IV-Empfänger noch zumutbar?
8. Oktober 2019 7. Oktober 2019