Zwei Lehrerinnen, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ein Kopftuch tragen, müssen vom Land Nordrhein-Westfalen nicht wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung entschädigt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht durch verkündete Urteile entschieden.
Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen
7. Oktober 2019 7. Oktober 2019