Private Beitragszahler müssen für ihre Nebenwohnung keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen, wenn sie diesen bereits für ihre Hauptwohnung entrichten – so eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer 2018. Bisher sind auch rückwirkende Befreiungen möglich.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen
1. Oktober 2019 2. Oktober 2019