Versicherung muss absichtliches Herbeiführen eines Verkehrsunfalls beweisen

22. März 2019

Coburg/Berlin (DAV). Bei einem Verkehrsunfall hat das Unfallopfer Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatz entfällt, wenn es sich um einen vorgetäuschten Verkehrsunfall handelt. Es könnte Versicherungsbetrug vorliegen. Dieses „vorsätzliche Herbeiführen eines Unfalls“ muss die Versicherung allerdings nachweisen. Gelingt dem Versicherer das nicht, verbleibt es bei seiner Leistungspflicht.

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