Hauptschullehrer, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, haben keinen Anspruch auf Beförderung zum Realschullehrer. Das gilt selbst dann, wenn sie die sogenannte Wechselprüfung II bestanden haben. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in zwei gleich gelagerten Fällen.
Kein Beförderungsanspruch für Hauptschullehrer in der Freistellungsphase
23. März 2019 22. März 2019