Ein-Euro-Jobs dürfen nur für gemeinnützige Zusatzarbeiten eingerichtet werden, die keine reguläre Arbeit verdrängen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass der Fahrgastbegleitservice der ÜSTRA in Hannover diesen Anforderungen genügt.
Fahrgastbegleiter mit Ein-Euro-Job will Tariflohn
21. März 2019 21. März 2019