Genehmigung der Hundehaltung darf vom Vermieter nur aus gewichtigen Gründen versagt werden

15. März 2019

Das Amtsgericht München verurteilte am 03.08.2018 die Vermietererbengemeinschaft, der Hundehaltung für einen Hund der Kläger in deren Viereinhalb-Zimmer-Wohnung in München-Neuhausen für eine Hunderasse Magyar Vizsla, Deutsch-Drahthaar/Deutsch-Kurzhaar, Weimaraner oder entsprechende Mischlinge dieser Rassen mit einer Widerristhöhe von ca. 52 – 64 cm zuzustimmen.

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