Zweiwöchiger Unterrichtsausschluss bei Verbreitung extrem gewaltverherrlichender und gewaltpornographischer Videos rechtens. Der Antragsteller ist Schüler einer 7. Klasse einer Schule im Gerichtsbezirk. Ende Januar wurde der Schulleitung bekannt, dass Schüler der Jahrgangsstufe 7 auf ihren Smartphones extreme Gewaltvideos und gewalttätige pornographische Videos gespeichert und diese an Schüler weitergeleitet hätten.
Pornos und Gewalt per Handy verbreitet = 2 Wochen Schulausschluss
14. März 2019 14. März 2019