Atemwegserkrankung ist nur aufgrund eines arbeitsplatzbezogenen Inhalationstests als Berufskrankheit anzuerkennen. Berufskrankheiten sind – ebenso wie Arbeitsunfälle – Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu zählen auch durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen. Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand sei nicht davon auszugehen, dass Tonerpartikel- oder Laserdruckeremissionen generell geeignet seien, beim Menschen Gesundheitsschäden zu verursachen.
Tonerstaub macht nicht generell krank
10. März 2019 9. März 2019