Tonerstaub macht nicht generell krank

9. März 2019

Atemwegserkrankung ist nur aufgrund eines arbeitsplatzbezogenen Inhalationstests als Berufskrankheit anzuerkennen. Berufskrankheiten sind – ebenso wie Arbeitsunfälle – Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu zählen auch durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen. Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand sei nicht davon auszugehen, dass Tonerpartikel- oder Laserdruckeremissionen generell geeignet seien, beim Menschen Gesundheitsschäden zu verursachen.

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Von flexiblen Arbeitszeiten ohne Schutzfunktion profitieren in erster Linie die Arbeitgeber

9. März 2019

Entgrenzung von Arbeit Einhalt gebieten! „Von flexiblen Arbeitszeiten ohne Schutzfunktion profitieren in erster Linie die Arbeitgeber“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, der vorgestellten Studie der Hans-Böckler-Stiftung zu den Auswirkungen von Home Office und flexiblen Arbeitszeiten.

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