Rückwirkende Aufhebung einer Familienversicherung

15. Februar 2019

Eine 78-fjährige Klägerin aus Wuppertal war mit ihrer Klage gegen die rückwirkende Aufhebung ihrer Familienversicherung durch ihre gesetzliche Krankenkasse erfolglos. Die Klägerin war über ihren Ehemann familienversichert. Sie war bei ihrem Ehemann geringfügig in Höhe von 325,00 € monatlich beschäftigt. Nach Prüfung der Steuerbescheide ging die beklagte Krankenkasse davon aus, dass die Klägerin wesentlich höheres Einkommen gehabt habe.

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