Kommentierte Gerichtsentscheidungen – Teil 5

15. Februar 2019

Bundessozialgericht, Urteil vom 15. März 2018 (Az.: B 3 KR 12/17.R). Ansprüche auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln entsprechend § 33 SGB V fallen nur dann unter den Begriff der „Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“, wenn das Hilfsmittel (hier: ein Elektrorollstuhl) dem Ausgleich oder der Vorbeugung einer Behinderung dienen soll. Der sachliche Anwendungsbereich des § 13 Abs. 3a SGB V ist deshalb lediglich für Hilfsmittel zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V eröffnet.

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Wenn Macher von Obdachlosigkeit Aktionsprogramme gegen Obdachlosigkeit auflegen

18. April 2019

Die Grünen – diesmal in Verstärkung … und was wollen sie diesmal? Sie wollen ernsthaft die Obdachlosigkeit wirksam bekämpfen und erwähnen dabei sogar Menschenrechte. Als Hartz IV Mitbegründer und steter Befürworter – und somit ein Grundstein der begleitenden Ursache von Obdachlosigkeiten – gingen bisher die Opfer ihrer eigenen Politik … diese diätenbreit ihnen am Arsch vorbei. Nun möchten sie ein „Bündel“ in das Tagungshaus werfen, vielleicht um sich reinzuwaschen, was aber wohl nie gelingen wird. Wer weiterhin auf Hartz IV reitet, der missachtet auch weiterhin jegliche Menschenrechte.

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