Der für Versicherungssachen zuständige 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat in seiner Entscheidung vom 19. November 2018 (Az. 8 U 139/18) noch einmal die besonderen Anforderungen an eine die Leistungspflicht des Versicherers bedingungsgemäß beendende Mitteilung in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung betont.
Versicherer muss nachvollziehbare Begründung geben
8. Februar 2019 8. Februar 2019