Das Jobcenter muss grundsätzlich nicht mehr Medikamente als die Krankenkasse bezahlen. Für Ausnahmen gelten enge Voraussetzungen, hat nun das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden. Zugrunde lag der Fall eines 64-jährigen Hartz-IV-Empfängers aus Bremen.
Muss Jobcenter für Homöopathie zahlen?
5. Februar 2019 4. Februar 2019