Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht zu einer Steuerpause. Auch die in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis zum 9. November 2016 eingetretenen Erbfälle unterliegen der Erbschaftsteuer. Dies hat der 7. Senat des FG Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 8.11.2018 (7 K 3022/17) entschieden.
Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer
3. Februar 2019 2. Februar 2019