Auswirkung eines Scheidungsverfahrens auf ein Ehegattentestament

2. Februar 2019

Oldenburg/Berlin (DAV). Ein gemeinschaftliches Ehegattentestament wird unwirksam, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Ehepartner das Scheidungsverfahren für ein Mediationsverfahren aussetzen. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 26. September 2018 (AZ: 3 W 71/18).

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