Schüler, die im Leistungsbezug der Jobcenter stehen, haben keinen Anspruch auf Teilhabeleistungen für außerschulischen Sprach- und Religionsunterricht. Dies gilt für Unterricht gleich welcher Sprache und Religion. Derartige Angebote dienen nicht der vom Gesetz geförderten kulturellen Bildung. Auch der Umstand, dass Unterricht in Gruppen stattfindet, genügt nicht dem erklärten Ziel des Gesetzgebers, Kinder und Jugendliche in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren.
Tag: 22. Januar 2019
Und wieder ein Fall produzierter Gefahr der Obdachlosigkeit durch das Jobcenter
Es geht um eine alleinerziehende junge schwangere Frau, mit zwei kleinen Kindern, der unzulässig das Bestehen einer Einstehensgemeinschaft mit ihrem Freund unterstellt wird. Was, neben anderen Fehlern, zu einer Nichtzahlung von Regelbedarfen und Mehrbedarfen von rd. 320 EUR monatlich führt. UND: seit Oktober – also seit vier Monaten – wird die Miete/Heizung und die Kaution nicht gezahlt.
Keine Taxigenehmigung nach schwerwiegenden Straftaten
Rechtskräftige Verurteilungen wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften begründen im Regelfall die Annahme der Unzuverlässigkeit des Betroffenen, die die Erteilung einer Taxigenehmigung ausschließt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Kläger wurde im April 2015 wegen einer im Jahr 2011 begangenen vorsätzlichen Körperverletzung zum Nachteil eines ihm als Taxifahrer anvertrauten Fahrgastes sowie wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Kräftige Gehaltserhöhung notwendig – wann, wenn nicht jetzt?
Die Arbeitgeber müssen in der nächsten Runde ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen, unterstrich Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), nach dem ersten Verhandlungstag in der Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder am Montag in Berlin. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hatte kein Angebot vorgelegt, aber deutlich gemacht, dass es bei den Verhandlungen kein Tabu gebe.
Wer die Bierbänke klaut
Der Mann war während der Arbeitszeit mit seinem Taxi zu einem Biergarten gefahren und hatte dort mithilfe des Autos Mobiliar entwendet. Sein Arbeitgeber sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus. Für ca. ein Jahr lebte der Mann erneut von Hartz-IV. Das Jobcenter nahm eine Rückforderung von rd. 7.800 € wegen sozialwidrigen Verhaltens vor.