Anders als die Menschen, um die es in dem Verfahren um die Hartz-Sanktionen geht, aber nicht in materieller Hinsicht. Das Robenprekariat durchleidet einen Loyalitätskonflikt. Einerseits haben die Verfassungsrichter nämlich am 9. Februar 2010 selbst festgestellt, dass die Hartz-Leistungen so bemessen sein müssen, dass damit das „verfassungsrechtliche Existenzminimum“ gewährt wird.
Das Bundesverfassungsgericht ist in einer ausgesprochen prekären Situation
15. Januar 2019 17. Januar 2019