Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit veröffentlichtem Beschluss die Verfassungsbeschwerde einer Auszubildenden hinsichtlich eines Verstoßes der Voraussetzungen für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht zur Entscheidung angenommen.
Kein Verstoß der Kriterien für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe
6. Januar 2019 6. Januar 2019