Bußgeld gezahlt – Wiederaufnahmeverfahren in Ausnahmefällen möglich

3. Januar 2019

Berlin (DAA). Auch wenn ein Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig geworden ist, kann man in Ausnahmefällen noch dagegen vorgehen – mit einem Wiederaufnahmeverfahren. Dieses ist nur möglich, wenn eine Geldbuße von mindestens 250 Euro oder ein Fahrverbot verhängt wurde. Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.

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