Der Kläger, ein evangelischer Trägerverbund, betrieb im Zuständigkeitsbereich des Rhein-Hunsrück-Kreises mehrere Kindertagesstätten, darunter die Einrichtungen in Argenthal und Nannhausen („Am Schmiedelpark“). Die Kita in Argenthal wurde bereits seit mehreren Jahrzehnten von dem beklagten Rhein-Hunsrück-Kreis durch anteilige Zahlung des gesetzlichen Trägeranteils an den Personalkosten finanziell unterstützt.
Einstellung der Förderung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft teilweise ermessensfehlerhaft
3. Januar 2019 2. Januar 2019