Krankenkassenbeiträge – Finanzierung wieder zu gleichen Teilen

23. November 2018

Zurück zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge: Der Bundesrat hat am 23. November 2018 das Versichertenentlastungsgesetz gebilligt. Danach zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung einschließlich der Zusatzbeiträge ab 1. Januar 2019 wieder je zur Hälfte.

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