Schranke rechtswidrig aber gut sichtbar aufgestellt – kein Schadensersatz

10. Juni 2019

Freudenstadt/Berlin(DAV). Selbst wenn eine Schranke rechtswidrig aufgestellt ist, kann ein Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall nicht unbedingt mit Schadensersatz rechnen. Eine solche Schranke stellt dann keine Gefahrenquelle dar, wenn sie gut sichtbar ist. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Freudenstadt vom 10. Mai 2017 (AZ: 5 C 393/16).

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Reform des Studiums der Zahnmedizin

18. April 2019

Die geplante Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung beinhaltet nach Angaben der Bundesregierung eine grundlegende Reform des Studiums. Durch die Angleichung des vorklinischen Studienabschnitts in der Human- und Zahnmedizin sollen Allgemeinerkrankungen künftig besser in der zahnmedizinischen Ausbildung abgebildet werden, heißt es in der Antwort (19/5539) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/5180) der FDP-Fraktion.

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