Frankfurt am Main/Berlin (DAV). Unfallopfer haben umfangreiche Ansprüche, wie etwa Schadensersatz, Schmerzensgeld oder den Haushaltsführungsschaden. Bei der Berechnung des Schmerzensgelds und des Haushaltsführungsschadens wurden bisher meist Tabellen herangezogen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat nun in einer Entscheidung vom 18. Oktober 2018 (AZ: 22 U 97/16) die Berechnung anhand der Dauer der Behandlung vorgenommen.
Schmerzensgeldberechnung nach Dauer der Verletzung
15. November 2018 14. November 2018